Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.01.18

I.  Angebot und Auftragserteilung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Geschäftsleistungen der BTM GmbH i.G. für alle Geschäftsvorgänge unter dem Namen „stickyjam“, nachfolgend STICKYJAM genannt, mit ihren Kunden, nachfolgend auch BESTELLER genannt.

  2. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen von Bestellern wird widersprochen.

  3. Unsere Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Daten, Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Dies gilt auch für mündliche oder schriftliche Bestellungen, Neben- und sonstige Abreden, gleich ob von Vertretern, Reisenden oder sonstigen Mitarbeitern von STICKYJAM getroffen.

  4. Werden auf Abruf bestellte Waren innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht abgerufen, steht es STICKYJAM frei, wegen des noch nicht erfüllten Teiles entweder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder die Bezugsfristen angemessen zu verlängern.

 

II.  Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. in jeweils gesetzlich vorgeschriebener Höhe, freibleibend ab Werk, einschließlich Verpackung, ohne Versicherung, sonstige Gebühren, Zölle etc. Emballagen und Packmaterial werden nicht zurückgenommen. Preisnachlässe werden über schriftlich vereinbarte Kontenanträge geregelt bzw. durch individuelle Objektrabatte.

  2. STICKYJAM ist berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen, auch wenn diese von der Auftragsbestätigung abweichen.

  3. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind rein netto ohne Abzug zu leisten.

  4. STICKYJAM ist berechtigt, die Auslieferung von Vorauskasse abhängig zu machen oder die Lieferungen per Nachnahme auszuführen, auch wenn dies nicht in der Auftragsbestätigung enthalten ist. Bei Warenlieferungen tritt 30 Tage nach Rechnungsdatum, bei Dienst- und Werkleistungen 2 Wochen nach Rechnungsdatum Zahlungsverzug ein. Schriftliche Mahnungen werden mit € 5,00 je Mahnschreiben in Rechnung gestellt.

  5. Die Zurückbehaltung von Sachen und Zahlungen sowie Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die diesen Rechten zugrunde liegenden Forderungen unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind, im Übrigen sind Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte ausgeschlossen.

  6. Diskontfähige Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungen durch Wechsel und Scheck tritt Erfüllung vorbehaltlichdes Eingangs erst mit Wertstellung des Tages ein, an dem STICKYJAM endgültig und vorbehaltlos über den Scheckbetrag verfügen kann. Hierfür werden 8 Banktage vereinbart. Der Nachweis früherer vorbehaltloser Verfügbarkeit ist dem Kunden hierdurch nicht abgeschnitten. Sämtliche sich aus der Scheck- und Wechselzahlung ergebenden Kostengehen zu Lasten des Kunden. Eine Verpflichtung für rechtzeitiges Vorzeigen und Protesterheben wird nicht übernommen. 

  7. Werden STICKYJAM nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeitdes Käufers erheblich mindern oder Anlass dazu geben, dass eine Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu besorgen ist, so ist STICKYJAM berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verbieten und kann verlangen, dass sie auf Kosten des Bestellers an STICKYJAM zurückgegeben werden.

 

III.  Lieferzeit

  1. Die Angabe von Lieferfristen und Terminen ist unverbindlich, STICKYJAM ist jedoch bemüht, die Einhaltung der Liefertermine zu gewährleisten.

  2. Liefertermine sind nur dann Fixtermine, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der  Auftragsbestätigung durch STICKYJAM, frühestens aber in dem Zeitpunkt, in dem STICKYJAM alle für die Fertigung und Lieferung erforderlichen Angaben vorliegen. Dies gilt insbesondere für technische Unterlagen und Empfängerdaten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Außerhalb des Einflussbereiches von STICKYJAM liegende, unvorhergesehene Hindernisse wie Streik,  Aussperrung, höhere Gewalt, Krieg, Betriebs- und Transportstörungen bei STICKYJAM oder ihren Lieferanten, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen STICKYJAM, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Dies gilt auch bei bereits eingetretenem Lieferverzug. Der Käufer ist berechtigt, von STICKYJAM eine Erklärung zu verlangen, ob die Lieferung innerhalb angemessener Nachfrist erfolgt oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird. Im Falle, dass dem Kunden wegen einer Verzögerung infolge Verschuldens von STICKYJAM ein Schaden entsteht, ist der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach Wahl von STICKYJAM berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verzugsentschädigung wird für jede volle Woche der Verspätung auf 0,5 %, insgesamt auf höchstens 5 % des Wertes desjenigen Teiles der Gesamtlieferung beschränkt, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann.

  3. Teillieferungen sind zulässig.

 

IV.  Versand, Gefahrenübergang, Annahmeverzug

  1. Die Gefahr geht auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung mit Verlassen des Werkes, spätestens mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Eine Transportversicherung wird nur auf besondere Anforderung des Bestellers und auf seine Kosten abgeschlossen.

  2. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so ist STICKYJAM berechtigt, die Ware ohne Mahnung zu berechnen oder über sie anderweitig zu verfügen. Bei anderweitiger Verfügung läuft die Lieferfrist dann neu an, wenn die schriftliche Anforderung der Ware durch den Kunden und die Versandbereitschaft vorliegt. STICKYJAM ist berechtigt, dem Käufer die durch Annahmeverzug entstandenen Lagerkosten zu berechnen.

  3. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Erklärung, dass die Ware versandbereit ist, auf den Besteller über.

 

V.  Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

  1. Die Lieferung von  Waren erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von STICKYJAM aus der Geschäftsverbindung unter Eigentumsvorbehalt.

  2. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Verlängerung des Eigentumsvorbehalts weiterzuveräußern. Er tritt bereits mit der Bestellung alle seine künftigen Ansprüche aus dieser Weiterveräußerung ab, ohne Unterschied, ob die Weiterveräußerung vor oder nach Bearbeitung erfolgt oder die Ware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden wird. Die Abtretung erstreckt sich bei Vorbehaltsware, die mit fremden Gegenständen verbunden wurde, auf den Betrag, der STICKYJAM als Lieferpreis aus dem Geschäft gegen den Besteller zusteht. Im Falle von Be- und Verarbeitung bzw. Vermischung, Verbindung oder Umbildung ist STICKYJAM Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne jedoch gegenüber dem Abnehmer des Bestellers Verpflichtungen einzugehen. STICKYJAM erwirbt das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen, die der Kunde als Verwahrer für STICKYJAM besitzt. Der Besteller bleibt berechtigt, die abgetretenen  Forderungen so lange einzuziehen als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber STICKYJAM vertragsgemäß nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (z. B.: Sicherungsübereignung, Verpfändung) ist der Kunde nicht berechtigt. STICKYJAMs Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. STICKYJAM unterlässt jedoch den eigenen Forderungseinzug, solange und soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber STICKYJAM erfüllt.  

  3. Übersteigt der Wert eines STICKYJAM zur Sicherung dienenden Gegenstandes die gegen den Kunden bestehende Gesamtforderung um mehr als 20 %, so gibt STICKYJAM auf Verlangen des Kunden überlassene Sicherheiten insoweit frei, als 120 % des realisierbaren Wertes der Gesamtforderung überschritten werden.

  4. Von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderung ist STICKYJAM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

  5. An Software, die im  Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Liefergegenstandes in den Besitz des Kunden gelangt, erhält der Kunde ein nicht ohne Zustimmung von STICKYJAM übertragbares Benutzerrecht. Alle sonstigen Rechte bleiben bei STICKYJAM. Der Kunde ist verpflichtet, sicher zu stellen, dass diese Programme ohne vorherige schriftliche Zustimmung von STICKYJAM Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  6. STICKYJAM behält sich an Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form alle Urheber- und Eigentumsrechte vor.

 

VI.  Gewährleistung

  1. STICKYJAM haftet unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:

  2. STICKYJAM leistet nach seiner Wahl Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungszeit von einem Jahr nach Gefahrenübergang gilt bei Handelsgeschäften (gem. HGB) zwischen Kaufleuten. Bei Mängeln des Liefergegenstandes innerhalb der Gewährleistungszeit ist STICKYJAM zur Erfüllung der Nacherfüllungspflichten sofort zu verständigen und Gelegenheit zu geben, vor jeglichen Arbeiten die mangelhafte Anlage zu untersuchen. STICKYJAM ist berechtigt, die zur Nacherfüllung erforderlichen Leistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen.

  3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sichtbare Mängel nicht unverzüglich nach Empfang der Ware, sonstige Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzeigt, wobei ein Zeitraum von 3 Arbeitstagen (es gilt HGB 377) regelmäßig als noch unverzüglich angesehen wird. Gleiches gilt für die Anzeigepflicht des Kunden gegenüber STICKYJAM aufgrund eines Mangels am Liefergegenstand, den der Abnehmer des Kunden dem Kunden gegenüber angezeigt hat. Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn beim Einbau die STICKYJAM Installationsvorschriften nicht eingehalten werden oder am Kaufgegenstand regelmäßige Wartungen nach den STICKYJAM Wartungsbestimmungen nicht durchgeführt wurden, es sei denn der Mangel bzw. Schaden beruht nicht auf der Nichteinhaltung oder der unterbliebenen Wartung.

  4. Aufwendungen für Mängelbeseitigungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt, wenn und soweit sie erforderlich sind. Aufwendungen sind insbesondere dann nicht erforderlich, wenn STICKYJAM den Mangel am Kaufgegenstand in eigener Verantwortung unter Wahrnehmung ihres eigenen Nacherfüllungsrechtes (s.o. Nr. VI 2.) zu beseitigen bereit und in der Lage ist, oder wenn Kosten anfallen, die nicht angefallen wären, wenn der Kunde hinreichende Vorsorge für Nacherfüllungsleistungen getroffen hätte. Die Grundsätze der gesetzlichen Schadenminderungspflicht sind auf diesen Aufwendungsersatz anzuwenden.

  5. Ansprüche auf Schadenersatz im Rahmen der Nacherfüllung sind beschränkt auf die Schäden, die durch Nacherfüllung ausgeglichen werden können. Die Beschränkung umfasst Schäden am Eigentum, Besitz, Verlust von Daten oder Rechten, entgangenem Gewinn und sonstigen als Folge des Mangels auftretenden Schäden an Rechtsgütern des Kunden, ausgenommen sind höchstpersönliche Rechte.

  6. Der Herstellerregress des Kunden gegenüber STICKYJAM wird auf den Betrag beschränkt, der dem Kunden als Rabatt für den jeweiligen Kaufgegenstand gewährt wird. Das gleiche gilt für Ansprüche wegen Produkthaftung.

  7. STICKYJAM kann die Nacherfüllung verweigern, solange sich der Kunde bezüglich anderer Aufträge im Zahlungsrückstand befindet.

  8. Für Schäden, die durch die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten wie Beratungs-, Aufklärungs- oder Anleitungspflichten entstehen, die durch Handlungen oder Unterlassungen vor oder nach dem Vertragsschluss verursacht wurden, haftet STICKYJAM nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit besteht Haftung nur für das Verhalten von Organen oder leitenden Angestellten. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf schuldhafte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, auf die Folgen arglistigen Verhaltens sowie die Haftung nach dem ProdHaftG.

  9. Warenrücksendungen sind STICKYJAM vor ihrer Rücksendung anzukündigen. STICKYJAM behält sich vor, diese Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Rücksendungsankündigung unverzüglich erfolgte.

     

 

VII.  Datenschutz

  1. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit erheben, speichern und verarbeiten wir Daten, die unserer Datenschutzerklärung unterliegen

 

VIII.  Erfüllungsort, Gerichtsstand, deutsches Recht

  1. Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird für alle beiderseitigen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung als Erfüllungsort und als Gerichtsstand der Sitz von STICKYJAM vereinbart.

  2. Dieser Gerichtsstand gilt für alle Streitigkeiten, auch aus Urkunden, Scheck- und Wechselprozessen

  3. Bei gegenseitigen rechtlichen Auseinandersetzungen (Mahnverfahren, Gerichtsverfahren, etc..) enden bzw. erlöschen alle getroffenen Nebenanreden und Vereinbarungen fristlos und unverzüglich.